Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Studium an unserer Hochschule. Diese Seite informiert Sie zum Bewerbungsverfahren für die Bachelorstudiengänge. Bitte lesen Sie die Anleitung auf dieser Seite und klicken Sie danach ganz unten auf "Login Online-Bewerbung". Dieser Link führt Sie auf das Online-Formular. (Wenn Sie sich für den Bachelor-Studiengang Applied Biology bewerben möchten, klicken Sie bitte auf folgenden Link: Bewerbung Applied Biology)
Beachten Sie, dass nur die Studiengänge Betriebswirtschaft und Business Administration auch zum Sommersemester angeboten werden. Für alle anderen Studiengänge können Sie sich nur zum Wintersemester bewerben.
Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
Studierendensekretariat
Grantham Allee 20
53757 Sankt Augustin
Der ausgedruckte und unterschriebene Antrag einschließlich der erforderlichen Unterlagen muss spätestens am 15. Januar 24 Uhr für das Sommersemester und am 15. Juli 24 Uhr für das Wintersemester bei der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eingegangen sein (Ausschlussfrist: Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Antrages bei der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, nicht das Datum des Poststempels). Fällt der 15. Januar bzw. 15. Juli auf einen Samstag oder einen Sonntag, verlängert sich die Abgabefrist nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages.
Eine nach Fristablauf eingegangene oder unvollständige Bewerbung kann nicht mehr berücksichtigt werden!
Dem Antrag sind folgende Anlagen in beglaubigter Form und mit deutscher oder englischer Übersetzung beizufügen:
Falls Sie bereits an einer deutschen Hochschule studieren oder studiert haben, benötigen wir zusätzlich folgende Unterlagen:
Die dem Zulassungsantrag beizufügenden Zeugnisse müssen im Original und in deutscher oder englischer Übersetzung als amtlich beglaubigte Fotokopie eingereicht werden. Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind Behörden (Einwohnermeldeamt der Städte), Pfarrämter und Notare. Beglaubigungen können nicht von Sparkassen, Rechtsanwälten, Buchprüfer, Wirtschaftsprüfern oder Vereinen vorgenommen werden. Nachweise sind natürlich auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich. Das Original und die deutsche bzw. englische Übersetzung müssen zusammen als ein Dokument beglaubigt sein.
Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
Besteht die Kopie/Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z. B. schuppenartig) übereinander gelegt, geheftet und so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegelabdrucks erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie aber in diesem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit dem Hinweis auf die Art der Urkunde. Befindet sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf den Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z. B. "hiermit wird amtlich beglaubigt, falls die vor-/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt"). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt sein. Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, können ihre Belege nicht anerkannt werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise zur Zulassung zum Studium und den Verfahrensablauf bei örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen. Weitere Informationen zur Zulassung.
Das Online-Angebot gilt nur für Studieninteressierte, die ihre Hochschulzugangsberechtigung außerhalb Deutschlands oder an einem Studienkolleg in Deutschland erworben haben.